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Wir dürfen den Jungen die Perspektive nicht nehmen

Gedanken zu den AHV-Abstimmungsvorlagen vom 3. März 2024



Der AHV geht es nicht gut. Im Jahr 2050 droht ein 80 Milliarden-Loch. Diese Schieflage hat mit der demografischen Entwicklung zu tun, mit der Überalterung unserer Gesellschaft, der sinkenden Geburtenrate und den Babyboomern, die in den nächsten Jahren in Rente gehen. Einem Rentner/einer Rentnerin stehen immer weniger Erwerbstätige gegenüber. Die kürzlich beschlossene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre bzw. die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent zugunsten der AHV, wird auf Dauer nicht ausreichen, diesen Trend aufzuhalten, erst recht nicht, wenn Volk und Stände am 3. März 2024 die 13. AHV-Rente annehmen und damit noch weit höhere Ausgaben beschließen. Die AHV braucht eine tragfähige Lösung.

Das Prinzip der drei Säulen


Die Schweizerische Altersvorsorge basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip. Währendem die 1. Säule (die AHV, gemeinsam mit den Ergänzungsleistungen) die Existenz der Rentnerinnen und Rentner sichert, ist die 2. Säule (die berufliche Vorsorge) dazu da, ihnen den bisherigen Lebensstandard zu ermöglichen. Die 3. Säule (die private Vorsorge) ist für darüberhinausgehende Ausgaben gedacht.

Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge trat im Jahr 1985 in Kraft. Wer in besagtem Jahr noch (oder noch nicht) im Erwerbsleben stand, wird bei seiner Pensionierung von Gesetzes wegen so gut abgesichert sein, wie kein Rentner und keine Rentnerin es vor ihm oder ihr je war. Schon heute haben die Neurentnerinnen und Neurentner während 39 Erwerbsjahren (zusätzlich zur AHV) in die Pensionskasse einbezahlt und ihr Alter gegenüber älteren Rentnerinnen und Rentnern zunehmend besser abgesichert. Die Gefahr, in die Armut zu rutschen, ist heute für alte Menschen nicht mehr grösser, als sie es für junge Familien oder Alleinerziehende ist.


Die Probleme lösen, wo sie entstehen


a) In der 2. Säule

Das Pensionskassen-Obligatorium greift erst, wenn der Jahresverdienst der Arbeitnehmenden CHF 25‘725.00 übersteigt. Das ist stoßend für Geringverdienerinnen und solche, die mehrere Teilzeitstellen innehaben, welche je einzeln die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anhäufung einer beruflichen Altersvorsorge nicht erfüllen. Wer von diesem Koordinationsabzug betroffen ist, kann tatsächlich Gefahr laufen, im Alter in Armut zu rutschen. Hier bedarf es einer Korrektur. Diese Korrektur muss aber gezielt da erfolgen, wo die Ursache liegt: also in der 2. Säule. Mit der Ausschüttung einer 13. Rente in der 1. Säule an alle Rentnerinnen und Rentner, unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation, kann diesem Problem nicht begegnet werden. Stattdessen werden zusätzlich neue Probleme verursacht.


b) Bei den Ergänzungsleistungen

In der Schweiz gibt es tatsächlich armutsbetroffene alte Leute. Solche Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Mit Ergänzungsleistungen werden Wohnkosten, Krankenkassenprämien, Gesundheitskosten und dergleichen mehr gedeckt. Es wird also gezielt und effizient denjenigen finanziell unter die Arme gegriffen, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind. Das ist richtig und wichtig. Besteht hier Reformbedarf, muss hier gehandelt werden: Bei den Ergänzungsleistungen.

Es ist bedauerlich, dass Bundesrat und Parlament der Initiative für eine 13. Altersrente keinen Gegenvorschlag entgegengesetzt haben, der in diese Richtung zielt.


Die Solidarität des Generationenvertrags wankt


Eine 13. AHV-Rente werden die Konsumentinnen und Konsumenten (via Mehrwertsteuerprozente) und / oder die Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber (via Lohnprozente und / oder Steuererhöhungen) berappen müssen.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in welchen es an Fachkräften mangelt, wird diese Zusatzlast der Jungen zwangsläufig auf noch weniger Schultern verteilt. Die Kaufkraft wird dadurch nicht gestärkt, im Gegenteil: Konsumgüter werden teurer, die Steuerlast höher und die Netto-Löhne tiefer.

Die AHV ist dazu da, die Existenz der Alten zu sichern, ohne diejenige der Jungen zu gefährden. Die Vorlage für eine 13. AHV-Rente bringt die Solidarität des Generationenvertrags arg ins Wanken. Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu ignorieren, ist keine Lösung. Eine gesunde Gesellschaft muss fähig sein, sich veränderten Verhältnissen anzupassen. Nur so kann sie sich für die Zukunft fit trimmen. Wir dürfen die Jungen nicht der Perspektive berauben.


Die Schweiz braucht Lösungen


Die 2. AHV-Vorlage, über welche die Schweiz am 3. März 2024 abstimmt, die Renteninitiative, bietet eine moderate Lösung des Problems an, indem das Rentenalter schrittweise bis ins Jahr 2033 auf 66 Jahre erhöht wird. Danach passt sich das Rentenalter automatisch an die steigende Lebenserwartung an. Gemäss den aktuellen Prognosen des Bundesamtes für Statistik wird das Rentenalter so im Jahr 2050 um ein weiteres Jahr, auf 67 Jahre steigen. Davon betroffen sind die heute 41-jährigen, Männer und Frauen also, die noch weitab von der Pensionierung stehen. Sie haben ausreichend Zeit, sich auf ein höheres Rentenalter einzustellen.

Die Renteninitiative bietet die Chance, die finanzielle Schieflage der AHV wieder ins Lot zu bringen und die AHV für künftige Generationen zu sichern. Dabei bleibt die Kaufkraft unangetastet. Die Renteninitiative bietet eine vernünftige, eine zukunftsorientierte und eine solidarische Lösung.


Schlusswort


Die AHV ist das weitaus wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Wir dürfen sie nicht weiter gefährden und vor ihren Schwierigkeiten nicht länger die Augen verschließen. Das sind wir unseren Kindern schuldig.

Aus all diesen Gründen sage ich NEIN zur Initiative für eine 13. AHV-Rente und JA zur Renteninitiative.





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